Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Einbeziehung der AGB
Die folgenden Bedingungen gelten für alle mit der Tennisschule Tennisalmare geschlossenen Verträge. Nebenabreden oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.
2. Vertragsschluss
Die Abgabe Ihrer Anmeldung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages dar. Tennisalmare ist in der Annahme Ihres Angebotes frei. Der Vertrag kommt erst zu Stande, wenn Tennisalmare Ihr Angebot durch eine schriftliche oder mündliche Bestätigung eines konkreten Termins zur Durchführung des Kurses annimmt. Die Anmeldung zu dem Saison-Training erfolgt ausschließlich schriftlich mit Unterzeichnung des Trainingsvertrags und der Bankeinzugsermächtigung. Trainingskurse gelten bei Anmeldung sieben Tage vor Beginn als verbindlich gebucht.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Platz- und Hallenordnungen der jeweiligen Tennisvereine und kommerziellen Anlagen, auf denen das Tennistraining durchgeführt wird, sind für alle Trainingsteilnehmer verbindlich.
3. Training
Unser Leistungsangebot umfasst Mannschaft-, Gruppen- und Einzeltraining sowie Feriencamps und Intensivkurse. Das Training wird von Ingo Benz und dem Trainerteam von Tennisalmare durchgeführt. Eine Trainingseinheit beträgt 60, 90 oder 120 Minuten. Innerhalb dieser Zeit erfolgt auch die erforderliche Platzpflege. Tennisalmare teilt die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke und Alter ein. Bei Bedarf kann die Einteilung geändert werden. Auf die Wünsche unserer Kunden werden wir nach Möglichkeit Rücksicht nehmen.
In den Schulferien – ausschlaggebend sind die Schulferien in Baden-Württemberg – findet kein Training statt. An Feier- und Brückentagen findet das Training statt, ansonsten werden die Trainingsteilnehmer frühzeitig informiert.
Die Wahl des Trainers ist Tennisalmare vorbehalten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Trainer besteht nicht. Tennisalmare ist es gestattet, auch während der Saison einen Trainerwechsel vorzunehmen, bzw. Vertretungsunterricht zu erteilen.
Mögliche Erkrankungen und gesundheitliche Einschränkungen sind dem Trainer vor Antritt der Trainingsstunde mitzuteilen.
4. Kursgebühren
Es gelten die Gebühren zum Zeitpunkt der Anmeldung. Alle Gebühren beinhalten die aktuell in Deutschland gültige Umsatzsteuer, Ballkosten und das Trainerhonorar. Für die Wintersaison stellt der Verein die anfallenden Hallenkosten dem Trainingsteilnehmer gesondert in Rechnung.
5. Zahlungsmodalitäten
Aus organisatorischen Gründen können wir zu dem Saison-Training nur Anmeldungen mit Bankeinzug berücksichtigen. Die Saison-Kursgebühren werden nach der zweiten Trainingseinheit zu Jahresbeginn per Lastschriftverfahren eingezogen.
Die Entrichtung aller anderen Stunden- und Kursgebühren erfolgt im Voraus, bzw. während der Kursreihe nach Rechnungsstellung. Ein gebuchter oder angefangener und nicht vollständig absolvierter oder nicht beendeter Kurs kann nicht zurückerstattet werden.
Sollte nach schriftlicher Aufforderung zum Zahlungstermin keine Zahlung erfolgt sein, so ist Tennisalmare berechtigt, unmittelbar das Training einzustellen und den Kurs nicht mehr fortzuführen. Sollte seitens der Kursteilnehmer/-innen ein Zahlungsverzug in Bezug auf Zahlungstermine eintreten, wird eine Gebühr von €15,00 in Rechnung gestellt. Diese wird mit Stellung der Mahnung fällig.
6. Ausgefallene Stunden
Einzelstunden müssen 24 Stunden vor Trainingsbeginn abgesagt werden, ansonsten werden die vollen Kursgebühren (inklusive Hallenkosten im Winter) fällig. Gebuchte Saison- und Gruppenkurse können nicht abgesagt werden. Dies gilt auch, wenn ein Kursteilnehmer nach der zweiten Trainingseinheit komplett oder teilweise für die Saison ausfällt.
Vom Kursteilnehmer versäumte Trainingsstunden können nicht nachgeholt werden. Einzel-, bzw. Gruppenstunden, die durch die Tennisschule abgesagt wurden, werden in vollem Umfang nachgeholt. Steht bei Unbespielbarkeit der Freiplätze oder schlechter Witterung eine Tennishalle zur Verfügung, findet das Training grundsätzlich dort statt. Entsprechendes Schuhwerk ist daher mitzubringen. Ausnahmen behält sich die Tennisschule vor.
Training, das aufgrund behördlicher Anordnung (z.B. Lockdown) ausfällt, wird nicht nachgeholt. Trainingsstunden, die durch Unbespielbarkeit der Tennisplätze oder aufgrund schlechter Witterung ausfallen, werden mit einem Nachholtermin in den Ferien nachgeholt. Das Angebot der Anzahl und die Termine der Nachholstunden obliegt Tennisalmare.
7. Aufsicht Minderjährige
Die Aufsichtspflicht für minderjährige Kinder beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die Eltern/Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Aufsicht für ihr(e) Kind(er) vor und nach dem Trainingsbetrieb nahtlos gewährleistet ist. Von Seiten Tennisalmare wird außerhalb des Trainings keine Haftung übernommen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten informieren ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten haben. Tennisalmare übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind eigenmächtig den Trainingsbereich verlässt.
8. Ausschluss vom Training
Tennisalmare behält sich vor, Trainingsteilnehmer nach vorheriger Abmahnung vom Training auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des/der Trainers/in wiederholt keine Folge leisten bzw. das Training stören. Dies ist gültig für alle Altersgruppen. Eltern erklären sich damit einverstanden, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich verbleibt, bis es abgeholt wird. Im Falle eines Trainingsausschlusses aus oben genannten Gründen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung eines anteiligen Trainingsentgeltes.
9. Kündigung
Bei Anmeldung zu dem Saison-Training verpflichtet sich der Trainingsteilnehmer über die bevorstehende oder schon angebrochene Saison zu buchen. Das Saison-Training ist jeweils zum Saisonende am 30.04. und 30.09. des laufenden Jahres, mit einer Frist von 4 Wochen, schriftlich kündbar. Bei nicht fristgemäßer Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch zur nächsten Kündigungsmöglichkeit. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
10. Vertragsrücktritt
Jede/r Kursteilnehmer/in hat die Möglichkeit innerhalb der ersten zwei Trainingseinheiten von dem Vertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht bedarf der Schriftform. Die Bezahlung der zwei Trainingseinheiten ist in jedem Falle fällig, weitere Kosten entstehen nicht.
11. Training in Italien
Anreise und Buchung der Unterkunft erfolgt auf eigene Rechnung und eigenes Risiko. Für alles Weitere gelten die übrigen Vertragspunkte der AGB.
12. Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Der Teilnehmer stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten zur Geschäftsabwicklung zu. Der Teilnehmer kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen, in diesem Falle werden die Daten nach vollständiger Abwicklung des Geschäftsvorganges gelöscht.
Tennisalmare ist berechtigt, das während des Trainings oder des Spielbetriebs angefertigte Bildmaterial ohne Rücksprache für interne Zwecke und im Rahmen der Internetseite zu veröffentlichen. Sollte dies nicht erwünscht sein, bitten wir Sie um eine kurze Mitteilung (info@tennisalmare.de).
13. Schlussbestimmungen
Tennisalmare behält sich vor, ihre Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren Fassungen ihre Gültigkeit.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt.
Stand März 2024